Kosten im Studium in der Steuererklärung
1a-Studi ist Teil eines eingetragenen Bildungsunternehmens mit dem Fokus auf wissenschaftliche Dienstleistungen. Unsere Leistungen zählen zur akademischen Weiterbildung und sind im Rahmen der Steuererklärung nachweislich als Bildungsmaßnahme erfassbar.
Für eine verbindliche Einschätzung deiner individuellen Situation empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater in Österreich.
Anleitung als PDF herunterladenSonderausgaben
Maximal 6000 €. Versteuertes Einkommen nötig.
Werbungskosten
Alle Kosten (unbegrenzt). Kein versteuertes Einkommen nötig.
Was du wissen solltest
🧾 Ausbildungskosten
- Nur für Erstausbildungen (z. B. Bachelorstudium ohne vorherige Berufsausbildung)
- Absetzbar als Sonderausgabe im Rahmen der Einkommensteuer
- Maximalbetrag: 6.000 € pro Jahr
- Nur bei eigenem steuerpflichtigen Einkommen anwendbar
- Kein Verlustausgleich möglich → also nicht auf spätere Jahre vortragbar
🧾 Werbungskosten
- Gilt für Zweitausbildungen oder berufsbegleitende Studien, z. B.: Masterstudium nach einem Bachelorabschluss, Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung, Weiterbildung, die auf eine konkrete berufliche Tätigkeit abzielt
- Unbegrenzte Höhe der Absetzbarkeit
- Verlustvortrag möglich – wenn aktuell kein Einkommen vorhanden ist, können die Kosten in zukünftige Jahre mitgenommen werden
- Einkommensnachweis ist nicht zwingend nötig, aber beruflicher Zusammenhang muss herstellbar sein (z. B. Fortbildung im selben Berufsfeld)