0 € Kosten für Bachelor- und Masterarbeiten möglich

Korrekturdienst von der Steuer absetzen – so funktioniert’s in Österreich

Die Ausgaben für wissenschaftliche Unterstützung wie Korrekturen, Formatierung oder Coaching kannst du in Österreich im Rahmen deiner Steuererklärung geltend machen – je nach individueller Situation entweder als Ausbildungskosten oder im Rahmen der Werbungskosten.

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Kosten
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Rechtliche Grundlage für die Absetzbarkeit

Kosten im Studium in der Steuererklärung

1a-Studi ist Teil eines eingetragenen Bildungsunternehmens mit dem Fokus auf wissenschaftliche Dienstleistungen. Unsere Leistungen zählen zur akademischen Weiterbildung und sind im Rahmen der Steuererklärung nachweislich als Bildungsmaßnahme erfassbar.

Für eine verbindliche Einschätzung deiner individuellen Situation empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater in Österreich.

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Datenschutz DSGVO

Sonderausgaben

Maximal 6000 €. Versteuertes Einkommen nötig.

Datenschutz 256-Bit

Werbungskosten

Alle Kosten (unbegrenzt). Kein versteuertes Einkommen nötig.

Was du wissen solltest

🧾 Ausbildungskosten

  • Nur für Erstausbildungen (z. B. Bachelorstudium ohne vorherige Berufsausbildung)
  • Absetzbar als Sonderausgabe im Rahmen der Einkommensteuer
  • Maximalbetrag: 6.000 € pro Jahr
  • Nur bei eigenem steuerpflichtigen Einkommen anwendbar
  • Kein Verlustausgleich möglich → also nicht auf spätere Jahre vortragbar

🧾 Werbungskosten

  • Gilt für Zweitausbildungen oder berufsbegleitende Studien, z. B.: Masterstudium nach einem Bachelorabschluss, Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung, Weiterbildung, die auf eine konkrete berufliche Tätigkeit abzielt
  • Unbegrenzte Höhe der Absetzbarkeit
  • Verlustvortrag möglich – wenn aktuell kein Einkommen vorhanden ist, können die Kosten in zukünftige Jahre mitgenommen werden
  • Einkommensnachweis ist nicht zwingend nötig, aber beruflicher Zusammenhang muss herstellbar sein (z. B. Fortbildung im selben Berufsfeld)

Noch mehr Kosten steuerlich ansetzen

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